19. (Bayerisches) Infanterie-Regiment (Reichswehr)

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19. (Bayerisches) Infanterie-Regiment

Die Reichskriegsflagge der Weimarer Republik mit dem Eisernen Kreuz, 1921–1933
Aktiv 1921 bis 1934
Staat Deutsches Reich
Streitkräfte Reichswehr
Teilstreitkraft Reichsheer
Truppengattung Infanterie
Typ Infanterie-Regiment
Gliederung Siehe Organisation
Standort Siehe Garnisonen
Leitung
Kommandeure Siehe Kommandeure

19. (Bayerisches) Infanterie-Regiment war die Bezeichnung eines Regiments der Reichswehr mit Regimentsstab in München (vgl.: Bayerische Reichswehr).

Das Regiment wurde am 1. Januar 1921 aus den Reichswehr-Schützen-Regimentern 41 und 42 des Übergangsheeres gebildet. Am 29. Mai 1922 erhielt das Regiment zusätzlich zu seinem Namen die landsmannschaftliche Bezeichnung „Bayerisches“.[1]

An der Niederschlagung des Hitlerputsches beteiligte sich das III. Bataillon des Regiments. Es verblieb aus Sicherheitsgründen bis 27. November 1923 in München und kehrte dann in die Garnison zurück.[2]

Im Zuge der Vergrößerung der Reichswehr (vgl.: Aufrüstung der Wehrmacht) wurde das Regiment 1934 in der ersten Aufstellungswelle geteilt und daraus die Infanterie-Regimenter München (IR 19) und Augsburg (IR 40) gebildet.

Die Uniform des Regiments trugen der General der Infanterie Adolf von Ruith und der General der Infanterie Karl von Prager.

Nr. Name Beginn der Berufung Ende der Berufung[3]
1. Oberst Friedrich von Haack 01. Januar 1921 31. Januar 1922
2. Oberst Adolf von Ruith 01. Februar 1922 30. Oktober 1923
3. Oberst Martin von Dittelberger 01. November 1923 31. Januar 1925
4. Oberst Karl von Prager 01. Februar 1925 31. Januar 1927
5. Oberst Hugo von Pflügel 01. Februar 1927 31. März 1928
6. Oberst Wilhelm Adam 01. April 1928 30. September 1929
7. Oberst Hans von Hößlin 01. Oktober 1929 31. Januar 1931
8. Oberst Max Schindler 01. Februar 1931 28. Februar 1933
9. Oberst Karl Graf 01. März 1933 31. Juli 1935

Verbandszugehörigkeit

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Das Regiment unterstand dem Infanterieführer VII der 7. (Bayerische) Division in München.

Das Regiment bestand neben dem Regimentsstab mit Nachrichtenstaffel aus

I. Bataillon mit Stab und Nachrichtenstaffel, hervorgegangen aus dem Reichswehr-Schützen-Regiment 41,
II. Bataillon mit Stab und Nachrichtenstaffel, hervorgegangen aus dem Reichswehr-Schützen-Regiment 42,
III. Bataillon mit Stab und Nachrichtenstaffel, hervorgegangen aus dem Reichswehr-Schützen-Regiment 42,
Ergänzungs-Bataillon, ab 23. März 1921 Ausbildungs-Bataillon, hervorgegangen aus dem Reichswehr-Schützen-Regiment 41.

Jedes Feld-Bataillon gliederte sich zu drei Kompanien zu je drei Offizieren und 161 Unteroffizieren und Mannschaften (3/161) sowie einer MG-Kompanie (4/126). Insgesamt bestand ein Bataillon aus 18 Offizieren und Beamten (einschließlich Sanitätsoffizieren) und 658 Mann.

Bewaffnung und Ausrüstung

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Hauptbewaffnung

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Die Schützen waren mit dem Karabiner K98a ausgerüstet. Jeder Zug besaß ein leichtes Maschinengewehr MG 08/15.

In den MG-Kompanien bestanden jeweils der 1. Zug aus drei Gruppen mit drei schweren Maschinengewehren MG 08 auf Lafette, vierspännig gezogen, der 2. bis 4. Zug aus drei Gruppen mit drei schweren Maschinengewehren MG 08 auf Lafette, zweispännig gezogen.

Die schwersten Waffen des Regiments waren die Minenwerfer in der 13. Kompanie. Der 1. Zug war mit zwei mittleren Werfern 17 cm, vierspännig gezogen, ausgerüstet, der 2. und 3. Zug mit drei leichten Werfern 7,6 cm, zweispännig gefahren.

Traditionsübernahme

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Das Regiment übernahm 1921[4] die Tradition der alten Regimenter.

Einzelnachweise

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  1. Georg Tessin: Deutsche Verbände und Truppen 1918–1939. Biblio Verlag. Osnabrück 1974. ISBN 3-7648-1000-9. S. 188.
  2. Kai Uwe Tapken: Die Reichswehr in Bayern von 1919 bis 1924. Verlag Dr. Kovac. Hamburg 2002. ISBN 3-8300-0646-2. S. 402.
  3. Dermot Bradley (Hrsg.), Günter Wegner: Stellenbesetzung der Deutschen Heere 1815–1939. Band 2: Die Stellenbesetzung der aktiven Infanterie-Regimenter sowie Jäger-Bataillone, Wehrbezirkskommandanten und Ausbildungsleiter von der Stiftung bzw. Aufstellung bis 1939. Osnabrück 1992. ISBN 3-7648-1782-8. S. 503.
  4. Erlass des Chefs der Heeresleitung General der Infanterie Hans von Seeckt vom 24. August 1921